Um aus dem nahezu unüberschaubaren Angebot eine Zahnpasta auszuwählen, welche geeignet für die individuellen Bedürfnisse erscheint, müssen ihr Reinigungseffekt bei Schonung der Zahnhartsubstanz und ihre jeweilige Indikationsstellung (Synonym: Heilanzeige) berücksichtigt werden.
Das Zähneputzen ist für den lebenslangen Erhalt der Mundgesundheit unabdingbar. Dabei ergänzen sich eine geeignete Putztechnik, eine Zahnbürste und Zahnpasta sinnvoll zur Basispflege, die durch weitere Hilfsmittel wie beispielsweise Interdentalraumbürsten (Zahnzwischenraumbürstchen) erweitert werden sollte.
Bei der Auswahl geeigneter Produkte zur Basispflege muss bei allem unbestreitbaren Nutzen dennoch darauf geachtet werden, dass die Zahnsubstanz nicht durch zu starke Abrasion (mechanischen Abrieb) geschädigt wird.
Während gesunder Zahnschmelz in der Regel nahezu keinen Abtrag erleidet, muss bei durch Erosionen (Säureschäden) oder durch Initialkaries demineralisierten Zahnschmelz (durch beginnende Zahnfäule durch Herauslösen von Mineralstoffen erweichten Zahnschmelz) und bei freiliegendem Dentin (Zahnbein) im Bereich der Zahnhälse mit Abtrag von Zahnsubstanz gerechnet werden.
Anforderungen
Unabhängig von der Darreichungsform (als Paste, Gel oder Pulver) stellt die FDI (World Dental Federation, Fédération Dentaire Internationale; internationale Zahnärztevereinigung) folgende Anforderungen an eine Zahnpasta (im International Standard for Toothpastes 1988):
- bei normaler Anwendung darf sie nicht gesundheitsschädigend sein
- sie darf keine Saccharose (Synonyme: Rohrzucker, Rübenzucker, Zucker) oder andere abbaubare Kohlenhydrate enthalten
- Süßstoffe wie Sorbit, Xylit oder Saccharin sind erlaubt
- Inhaltsstoffe, auch Konservierungsmittel, Geschmacks- und Aromastoffe müssen auf der Tube gelistet sein
- der pH-Wert (Maß für den sauren oder basischen Charakter einer wässrigen Lösung) muss angegeben sein
- ein Verfallsdatum muss angegeben sein, sofern die Paste weniger als 30 Monate gebrauchsfähig sein sollte
- auf die Abrasivität (Schmirgelwirkung) sollte hingewiesen werden, z. B. mit dem Vermerk "gering abrasiv"
- u. a.
Zusammensetzung von Zahnpasten
- Wasser
- Putzkörper (schmirgelnde Substanzen) – z. B. Siliciumdioxid, Aluminiumoxidtrihydrat, Calciumcarbonat / Kreide, unlösliche Metaphosphate, Calciumhydrogenphosphat, Calciumhydrogenphosphatdihydrat, Natriumhydrogencarbonat, Kieselsäure, Polyethylenkügelchen
- Feuchthaltemittel – z. B. Glycerin, Sorbit, Xylit, Propylenglykol)
- Bindemittel (zur Stabilisierung) – z. B. Alginate, Carragenan, Methylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Natriumcarboxymethylcellulose
- Tenside (oberflächenaktiv wirkende Substanzen, bilden Schaum zur besseren Verteilung der Paste) – z. B. Aminfluorid, Natrioumlaurylsulfat, Natriumlaurylsarcosinat
- Süßstoffe – z. B. Saccharin, Aspartam, Xylit, Cyclamat
- Geschmackszusätze – z. B. Pfefferminzöl, Menthol, Nelkenöl, Anisöl, Fenchelöl, Limonene
- therapeutisch wirksame Inhaltsstoffe
- Farbstoffe – z. B. weiß durch Titandioxid; Patentblau V, Chlorophyllin, Chinolingelb
- Konservierungsmittel – z. B. Backpulver / Natriumhydrogencarbonat, Chlorhexidindigluconat, Methylparaben, p-Hydroxybenzoesäurepropylester
Indikationen (Anwendungsgebiete)
Die FDI (Fédération Dentaire Internationale, internationale Zahnärztevereinigung) liefert folgende Definition: Zahnpasten sind "Präparate, die unabhängig von ihrer Zusammensetzung dazu bestimmt sind, zugängliche Zahnflächen mit der Zahnbürste zu reinigen. Sie können zusätzlich Träger für das Einbringen von Wirkstoffen zur Erhaltung der oralen (Mund-) Gesundheit sein."